Sowohl unsere langjährige Berufserfahrung als auch die Ausbildung zum geprüften Versicherungsfachmann (IHK) (Weitere Informationen finden sie auf der IHK Seite) ermöglichen uns für unsere Mandanten stets ganzheitliche Lösungen zu finden.
Zusätzliche Kompetenzen wie z.B. ein Gewerbeschein nach § 34c (Gewerbeordnung: Erlaubnis für Darlehen, Kapitalanlagen und Invesmentvermittlung, etc.) oder eigene Schadensregulierung geben uns weitere Möglichkeiten Wünsche und Vorgaben zu erfüllen.